ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT DER WEBSITE FÜR DIE SUBJEKTE GEMÄSS ART. 3 ABSATZ 1-BIS DES GESETZES VOM 9. JANUAR 2004, NR. 4

Erklärung

Gensan S.r.l. verpflichtet sich, seine Website gemäß dem Gesetz vom 9. Januar 2004, Nr. 4, zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://shop.gensan.com/

Konformitätsstatus: Teilweise konform

Diese Website entspricht teilweise den Anforderungen von Anhang A der Norm UNI CEI EN 301549 aufgrund der unten aufgeführten Nichtkonformitätsfälle.

Nicht zugängliche Inhalte

Die unten aufgeführten Inhalte sind aus Gründen der Nichteinhaltung des Gesetzes vom 9. Januar 2004, Nr. 4, nicht zugänglich:

  • C.9.1.1.1 – Fehlender, redundanter oder unzureichender Alternativtext bei einigen nicht-textuellen Inhalten. Einige Elemente, die nicht von assistierenden Technologien erreichbar sein sollten, sind es.
  • C 9.1.3.1 – In einigen Bereichen der Website sind Informationen, Strukturen oder Beziehungen zwischen Elementen nur visuell und nicht programmatisch definiert, wodurch sie von assistierenden Technologien nicht vollständig wahrgenommen werden können.
  • C.9.1.3.5 – Bei einigen Eingabefeldern kann der Zweck nicht programmatisch von assistierenden Technologien bestimmt werden.
  • C.9.1.4.1 – Bei einigen Meldungen wurde die Farbe als einzige visuelle Unterscheidungsart der Information verwendet.
  • C.9.1.4.3 – Einige visuelle Elemente der Benutzeroberfläche, wie Texte oder Icons, erfüllen nicht das erforderliche Mindestkontrastverhältnis, was die Lesbarkeit für Benutzer mit eingeschränkter Sehfähigkeit einschränkt.
  • C.9.1.4.4 – Die Konfiguration des Viewports auf den Seiten kann Benutzer mit mobilen Geräten daran hindern, den Inhalt zu zoomen und somit Texte für eine leichtere Lesbarkeit zu vergrößern.
  • C.9.2.1.1 – Einige interaktive Funktionen sind nicht vollständig über die Tastatur zugänglich. Folglich haben Benutzer, die keine Maus verwenden können, Schwierigkeiten beim Navigieren oder Ausführen von Aktionen auf der Website.
  • C.9.2.2.2 – Scrollende oder sich selbst aktualisierende Inhalte werden automatisch abgespielt, ohne dass ein Mechanismus zum Anhalten, Unterbrechen oder Ausblenden vorhanden ist.
  • C.9.2.4.3 – Auf einigen Webseiten, die sequenziell navigiert werden können und bei denen die Navigationssequenz deren Bedeutung und Funktion beeinflusst, erhalten einige fokussierbare Objekte den Fokus nicht in einer Reihenfolge, die deren Sinn und Bedienbarkeit erhält.
  • C.9.2.4.4 – Der Zweck einiger Links kann nicht aus dem Linktext oder aus dem Linktext zusammen mit angrenzenden Inhalten bestimmt werden. Es gibt Links, die sich in einem neuen Fenster öffnen, ohne dass diese Aktion den Benutzern von assistierenden Technologien angezeigt wird.
  • C.9.2.4.7 – Bei einigen interaktiven Elementen ist der Fokusindikator nicht sichtbar oder kaum sichtbar.
  • C.9.3.3.1 – Fehlermeldungen bei einigen Formularfeldern werden möglicherweise nicht klar kommuniziert und sind für assistierende Technologien möglicherweise nicht zugänglich.
  • C.9.4.1.3 – Einige Bestätigungs-, Fehler- oder Statusmeldungen werden Benutzern von assistierenden Technologien nicht angezeigt.

Die folgenden Inhalte sind, obwohl nicht zugänglich, nicht von Gensan S.r.l. bereitgestellt, entwickelt oder unter deren Kontrolle:

  • C.9.4.1.2 – Der Cookie-Verwaltungsbanner, der von einem Drittanbieterdienst bereitgestellt wird, kann Elemente enthalten, deren Rolle nicht angegeben ist.
  • Die Checkout-Seite wird von der Shopify-Plattform bereitgestellt und ist möglicherweise nicht vollständig zugänglich. Der von der Plattform selbst unter folgendem Link bereitgestellte Bericht zur Barrierefreiheit kann eingesehen werden: https://www.shopify.com/accessibility/vpat-checkout

Diese Inhalte sind von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen, wie in Gesetzesdekret vom 27. Mai 2022, Nr. 82, Artikel 1, Absatz 5, Buchstabe d, festgelegt.

Verbesserungsplan

Ab dem Datum der Erstellung dieses Dokuments befindet sich die Website in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

Voraussichtlicher Fertigstellungstermin: 06/2026.

Die Änderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit betreffen hauptsächlich:

  • Produktblätter.
  • Produktdetails.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.07.2025 erstellt.

Die Bewertung erfolgte durch eine Selbstbewertung, die direkt vom Anbieter durch objektive und subjektive Analysen vorgenommen wurde (vgl. Artikel 3, Absatz 1, des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission).

Die Erklärung wurde zuletzt am 01.10.2025 überprüft, wobei die Empfehlung zur regelmäßigen Überprüfung (mindestens jährlich) der Richtigkeit der in dieser Barrierefreiheitserklärung enthaltenen Aussagen beachtet wurde.

Feedback und Kontaktinformationen

Gensan S.r.l. stellt die folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung, die für die Meldung von Fällen der Nichtkonformität zu verwenden ist: info@gensan.com.

Um die Bearbeitung der Meldung zu erleichtern, wird empfohlen, Folgendes anzugeben:

  • die Seite oder den Bereich, in dem das Problem auftritt (mit Angabe der URL, falls vorhanden);
  • eine kurze Beschreibung der festgestellten Schwierigkeit;
  • den verwendeten Gerätetyp (z. B. PC, Smartphone, Tablet);
  • den Browser und/oder die möglicherweise verwendeten assistierenden Technologien.

Alle Meldungen werden vom Leiter der digitalen Dienste geprüft, der sich verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt eine Rückmeldung zu geben.

Die Meldungen werden vom Leiter der digitalen Dienste bearbeitet:

Einreichung von Meldungen an die AgID

Im Falle einer unbefriedigenden Antwort oder keiner Antwort innerhalb von dreißig Tagen auf die Meldung oder Anfrage kann der Betroffene eine Meldung an die AgID per PEC an folgende Adresse senden: protocollo@pec.agid.gov.it.

Informationen zur Website

  1. Datum der Veröffentlichung der Website: 03/2025.
  2. Usability-Tests wurden durchgeführt: Nein.
  3. Für die Website verwendetes CMS: Shopify.